Alltag, Elternfragen

Rechtliche Fragen rund um die Elternschaft: eine Juristin im Interview

Mit „Elternfragen“ möchte ich einmal wöchentlich mit Experten reden, Mythen hinterfragen und Antworten auf Fragen finden, die sicher viele beschäftigen. Fragen stellen finde ich nicht nur bei Kindern wichtig. 

Heute geht es juristische Fragen rund um das Thema Schwangerschaft, Geburt und Elternzeit: Antworten gibt Sandra, Juristin und Autorin eines gerade erschienen Ratgebers. 

 

Was ist dran am Mythos Schwangerschaft und Unkündbarkeit?

 

 

Tatsächlich ist etwas dran an dem Mythos:

 

Jede Mutter unterliegt ab dem ersten Tag der Schwangerschaft dem Sonderkündigungsschutz.

 

Darunter versteht man, dass eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam ist – egal aus welchem Grund. Auch eine Kündigung während der Probezeit fällt darunter. Der Mutterschutz-Sonderkündigungsschutz dauert bis vier Monate nach der Geburt an – meistens geht er dann in den Elternzeit-Sonderkündigungsschutz über, wenn die Mutter im Anschluss an die Geburt Elternzeit anmeldet. Falls dem Arbeitgeber die Schwangerschaft noch nicht bekannt ist und die Mutter eine Kündigung erhält, muss sie den Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung über die Schwangerschaft informieren, andernfalls ist die Kündigung wirksam.

Welchen Hebammenanspruch hat eine schwangere Frau in Deutschland?

 

 

Jede schwangere Frau hat einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenleistungen vor, während und nach der Geburt. Dieser Anspruch kann auch theoretisch eingeklagt werden. Eine Übersicht über die gesamten Leistungen könnt ihr hier nachlesen.  Wichtig ist vor allem, dass man sich sehr früh um eine Hebamme kümmert, nicht erst nach dem 3. Monat. Und wenn es irgendwo hakt, sofort bei der Krankenkasse nachfragen oder den Hebammenverband kontaktieren.

 

 

Immer wieder hört man von der Kündigung in der Elternzeit. Du warst auch betroffen: Was kann man tun?

Cover des gerade erschienenen Buches von Sandra Runge

Ich erhielt am ersten Tag nach der Elternzeit eine Kündigung, also am ersten Tag, an dem keine Sonderkündigungsschutz mehr bestand. Hier bleibt nur der Weg eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Achtung: Dabei gelten Fristen. Die Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden, andernfalls ist sie wirksam.

 

 

Jedes Elternteil hat das Recht auf zehn Krankentage: Was machen, wenn diese schon im März vertan sind?

Das ist für alle Eltern in der Tat eine sehr schwierige Situation. Am besten versucht man mit dem Arbeitgeber eine einvernehmliche Lösung zu finden, z.B. Überstundenabbau, bzw. Nacharbeiten der Stunden, Arbeiten aus dem Homeoffice. Im Zweifel geht natürlich immer das Kind vor.

 

Das heißt ein Anspruch auf Freistellung auch nach Inanspruchnahme der Krankentage besteht immer, allerdings entfällt dann der Anspruch auf das Gehalt.

 

 Welche rechtliche Frage ist Dein Herzstück Deiner Arbeit und wirst Du am häufigsten gefragt?

 

Tatsächlich sind das sehr oft grundlegende Fragen zu Elterngeld und Elternzeit. Also wie melde mich Elternzeit an und welche Elterngeldkombination passt am besten zu mir. Das letzte ist natürlich eine sehr individuelle Frage, die man nicht pauschal beantworten kann. Bei der Anmeldung von Elternzeit sollte man unbedingt beachten, dass die Anmeldung schriftlich (also wirklich auf Papier und handschriftlich unterzeichnet) und innerhalb der gesetzlichen Fristen erfolgt (7 Wochen vor Beginn, wenn das Kind 0-3 Jahre alt ist, 13 Wochen vor Beginn, wenn das Kind 3 – 8 Jahre alt ist).

 

 

Vielen lieben Dank für die Antworten, Sandra. 

 

Sandra bloggt auf Smartmama über rechtliche Fragen und Antworten.

 

Ihr habt einen Wunsch zu welchem Thema ein Experte in der Kategorie Elternfragen Antwort geben sollt? Dann schreibt eine Mail an fruehesvogerl@gmail.com

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